Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Projektidee. Ihre Anfrage ist für Sie komplett unverbindlich. Damit wir Sie optimal beraten können, nennen Sie uns gerne bereits erste Details: Art der Besetzung (Orchester, Chor, Ensemble), den geplanten Ort und Zeitraum sowie Ihre klanglichen Vorstellungen.

Nachricht senden

* Pflichtfeld

Unverbindlich, kostenlos und ohne Newsletter.

Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b bzw. f DSGVO). Details: Datenschutzerklärung.

Häufige Fragen

Was kostet eine Orchesteraufnahme oder ein Konzertmitschnitt?

Der Preis hängt von Besetzung, Ort, Aufnahmedauer und gewünschter Nachbearbeitung ab. Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage erstellen wir ein individuelles Angebot – transparent und ohne versteckte Kosten. Mehr zu den Einflussfaktoren lesen Sie in unserem Magazinartikel zu den Kosten einer Orchesteraufnahme.

Wie läuft eine Orchesteraufnahme ab?

Nach dem Erstgespräch planen wir Mikrofonierung und Technik, führen vor Ort Aufnahme oder Live-Mitschnitt durch und übernehmen auf Wunsch Schnitt, Mix und Mastering bis zum fertigen Release.

Wie viel Vorlaufzeit brauchen Sie?

Für Konzerttermine empfehlen wir eine Anfrage mindestens vier bis sechs Wochen im Voraus. Kurzfristige Termine sind je nach Verfügbarkeit manchmal möglich.

In welcher Region sind Sie tätig?

Unser Schwerpunkt liegt in Nürnberg, Fürth, Erlangen und Bamberg. Mit mobilem Tonstudio sind wir jedoch in ganz Deutschland und darüber hinaus im Einsatz.

Sollten wir die Generalprobe oder das Konzert aufnehmen lassen?

Das hängt vom Ziel der Aufnahme ab: Die Generalprobe bietet Kontrolle und die Möglichkeit, Passagen zu wiederholen; das Konzert bringt die Live-Spannung. Im Hybrid-Workflow werden beide mit identischem Mikrofon-Setup aufgenommen und in der Postproduktion kombiniert. Eine Entscheidungshilfe bietet unser Magazinartikel zu Generalprobe und Konzert.

Welche Rechte müssen für einen Konzertmitschnitt geklärt werden?

Das hängt davon ab, was mit der Aufnahme geschehen soll – ob sie etwa im Archiv bleibt oder als CD, Download oder im Internet veröffentlicht wird. Ein Mitschnitt braucht dabei immer die Einwilligung der Mitwirkenden (§ 77 UrhG); je nach Verwendungszweck kommen GEMA-Anmeldung und weitere Leistungsschutzrechte hinzu. Einen Überblick gibt unser Magazinartikel zu Rechten und GEMA bei Konzertmitschnitten.